AVT Audio Video Technologies GmbHCyber Resilience Act (Regulation (EU) 2024/2847)
AVT Audio Video Technologies GmbH
| Herausgeber | AVT Audio Video Technologies GmbH, Nürnberg, Deutschland |
|---|---|
| Gültig für | Alle AVT-Produkte mit digitalen Elementen |
| Rechtliche Basis | Annex I Part II(5); Artikel 13. Struktur nach BSI TR-03183-3 v1.0.0 |
| Dokumentreferenz | AVT-CRA-CVD-006 |
| Version / Datum | 1.0 / 04-09-2026 — wird mind. einmal jährlich überprüft |
| Entsprechende nationale CSIRT | CERT-Bund (betrieben durch das BSI), Deutschland |
Hinweis: Dies ist ein unternehmesweites Prozessdokument (nicht produktspezifisch). Es wird auf der AVT-Website veröffentlicht und in jeder technischen Produktdokumentation referenziert.
AVT begrüßt Meldungen über potenzielle Sicherheitslücken in seinen Produkten und Dienstleistungen. Diese Richtlinie legt dar, wie eine Sicherheitslücke gemeldet werden kann, welche Erwartungen Meldende haben können und wie AVT die Offenlegung koordiniert. In den Anwendungsbereich fallen Cybersicherheitslücken, die bei Ausnutzung die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Nichtabstreitbarkeit oder Zuverlässigkeit eines Produkts oder einer Komponente beeinträchtigen.
5C6808CA65DC0702FAA22ABA0862220CF3663A4E| Stadium | Ziel |
|---|---|
| Einfach, nicht automatisierte Empfangsbestätigung | Innerhalb von 5 Arbeitstagen |
| Detailliertes Feedback / erste Einschätzung | Innerhalb von 10 Arbeitstagen |
| Öffentliche Bekanntgabe nach einer Behebung/Mitigation | Innerhalb von 90 Tagen (einmalig um weitere 90 Tage nach Absprache mit CERT-Bund verlängerbar; weitere Verlängerung nur durch CSIRT auf Anfrage) |
Für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, die AVT-Produkte betreffen, informiert AVT gleichzeitig das zuständige nationale CSIRT und ENISA über die einheitliche Meldungsplattform (Artikel 16) gemäß dem folgenden Zeitplan:
| Stadium | Aktiv ausgenutzte Schwachstelle | Schwerwiegender Vorfall |
|---|---|---|
| Vorabwarnung | Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme; Angabe der betroffenen Mitgliedstaaten, sofern bekannt | Innerhalb von 24 Stunden; Angabe, ob ein rechtswidriges/böswilliges Verhalten vermutet wird; betroffene Mitgliedstaaten |
| Benachrichtigung | Innerhalb von 72 Stunden: Produktinformationen, Art der Schwachstelle/Angriffsmöglichkeit, korrigierende oder mildernde Maßnahmen, Benutzerhinweise | Innerhalb von 72 Stunden; gleichwertige Details |
| Finaler Bericht | Innerhalb von 14 Tagen, nachdem eine Korrektur- oder Minderungsmaßnahme verfügbar ist | Innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung über den Vorfall |
Freiwillige Meldungen über andere Schwachstellen, Bedrohungen, Vorfälle oder Beinaheunfälle können ebenfalls an das CSIRT oder ENISA (Artikel 15) gerichtet werden.
AVT betrachtet den Prozess als abgeschlossen, wenn: der Bericht als unbegründet befunden wurde; die Schwachstelle durch einen geeigneten Patch behoben/gelöst und öffentlich bekannt gemacht wurde; eine Dienstleistungsschwachstelle behoben und veröffentlicht wurde; der Meldende mindestens 30 Tage lang nicht auf Anfragen reagiert; oder in Absprache mit CERT-Bund nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Schwachstelle behoben wird. Der Meldende wird unverzüglich informiert (es sei denn, der Bericht war anonym).