Click here for English version AVT Audio Video Technologies GmbH
Nordostpark 91
90411 Nürnberg
Deutschland

Cyber Resilience Act (Regulation (EU) 2024/2847)

Coordinated Vulnerability Disclosure Policy

AVT Audio Video Technologies GmbH

HerausgeberAVT Audio Video Technologies GmbH, Nürnberg, Deutschland
Gültig fürAlle AVT-Produkte mit digitalen Elementen
Rechtliche BasisAnnex I Part II(5); Artikel 13. Struktur nach BSI TR-03183-3 v1.0.0
DokumentreferenzAVT-CRA-CVD-006
Version / Datum1.0 / 04-09-2026 — wird mind. einmal jährlich überprüft
Entsprechende nationale CSIRTCERT-Bund (betrieben durch das BSI), Deutschland

Hinweis: Dies ist ein unternehmesweites Prozessdokument (nicht produktspezifisch). Es wird auf der AVT-Website veröffentlicht und in jeder technischen Produktdokumentation referenziert.

1  Umfang und Verpflichtung

AVT begrüßt Meldungen über potenzielle Sicherheitslücken in seinen Produkten und Dienstleistungen. Diese Richtlinie legt dar, wie eine Sicherheitslücke gemeldet werden kann, welche Erwartungen Meldende haben können und wie AVT die Offenlegung koordiniert. In den Anwendungsbereich fallen Cybersicherheitslücken, die bei Ausnutzung die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Nichtabstreitbarkeit oder Zuverlässigkeit eines Produkts oder einer Komponente beeinträchtigen.

2  Wie man meldet

3  Versicherung an Meldende

4  Garantierte Reaktionszeiten

StadiumZiel
Einfach, nicht automatisierte EmpfangsbestätigungInnerhalb von 5 Arbeitstagen
Detailliertes Feedback / erste EinschätzungInnerhalb von 10 Arbeitstagen
Öffentliche Bekanntgabe nach einer Behebung/Mitigation Innerhalb von 90 Tagen (einmalig um weitere 90 Tage nach Absprache mit CERT-Bund verlängerbar; weitere Verlängerung nur durch CSIRT auf Anfrage)

5  Koordination und öffentliche Bekanntmachung

6  Gesetzliche Berichterstattung nach Artikel 14 (ab dem 11. September 2026)

Für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Vorfälle, die AVT-Produkte betreffen, informiert AVT gleichzeitig das zuständige nationale CSIRT und ENISA über die einheitliche Meldungsplattform (Artikel 16) gemäß dem folgenden Zeitplan:

StadiumAktiv ausgenutzte SchwachstelleSchwerwiegender Vorfall
Vorabwarnung Innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme; Angabe der betroffenen Mitgliedstaaten, sofern bekannt Innerhalb von 24 Stunden; Angabe, ob ein rechtswidriges/böswilliges Verhalten vermutet wird; betroffene Mitgliedstaaten
Benachrichtigung Innerhalb von 72 Stunden: Produktinformationen, Art der Schwachstelle/Angriffsmöglichkeit, korrigierende oder mildernde Maßnahmen, Benutzerhinweise Innerhalb von 72 Stunden; gleichwertige Details
Finaler Bericht Innerhalb von 14 Tagen, nachdem eine Korrektur- oder Minderungsmaßnahme verfügbar ist Innerhalb eines Monats nach der Benachrichtigung über den Vorfall

Freiwillige Meldungen über andere Schwachstellen, Bedrohungen, Vorfälle oder Beinaheunfälle können ebenfalls an das CSIRT oder ENISA (Artikel 15) gerichtet werden.

7  Abschluss des CVD-Prozesses

AVT betrachtet den Prozess als abgeschlossen, wenn: der Bericht als unbegründet befunden wurde; die Schwachstelle durch einen geeigneten Patch behoben/gelöst und öffentlich bekannt gemacht wurde; eine Dienstleistungsschwachstelle behoben und veröffentlicht wurde; der Meldende mindestens 30 Tage lang nicht auf Anfragen reagiert; oder in Absprache mit CERT-Bund nicht mehr davon ausgegangen werden kann, dass die Schwachstelle behoben wird. Der Meldende wird unverzüglich informiert (es sei denn, der Bericht war anonym).